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Bildungsträger nach AZAV: Die Bundes-Durchschnittskostensätze wurden aktualisiert.

Pünktlich nach zwei Jahren wurden die B-DKS aktualisiert. Die neuen Bundes-Durchschnittskostensätze gelten für alle Maßnahmen, deren Zulassungsantrag ab dem 1. Juli 2024 bei einer FKS eingereicht wird.

Die aktuell gültigen Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) finden Sie unter
www.arbeitsagentur.de/bildungstraeger/akkreditierung-zulassung
(unter: „Der Bundes-Durchschnittskostensatz“) sowie im Downloadcenter <www.arbeitsagentur.de/bildungstraeger/download-center-bildungstraeger> veröffentlicht.

 

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