NEU: VSME - Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU
Im Dezember 2024 veröffentlichte die EFRAG einen neuen vereinfachten Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen.
ESG-Themen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) sind entscheidende Kriterien und Rahmenbedingungen, die von den Vereinten Nationen sowie Finanzinstituten und Regierungen festgelegt wurden, um eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Unternehmensentwicklung zu fördern.
Die EU hat die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) beauftragt, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu entwickeln. Diese Standards verpflichten betroffene Unternehmen, Nachhaltigkeitsberichte zu veröffentlichen, die der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) entsprechen.
In der Praxis müssen sich immer mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen – entweder weil sie Teil der Lieferkette größerer Unternehmen sind oder weil Banken und Kreditinstitute diese Informationen verlangen. Diese Anforderungen sind jedoch oft nicht standardisiert und können für KMU unverhältnismäßig belastend sein.
Um dem entgegenzuwirken, hat die EFRAG am 17. Dezember 2024 einen neuen Standard für KMU veröffentlicht, der Unternehmen unterstützen soll, die nicht gesetzlich verpflichtet sind, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, aber von ihren Kunden oder Partnern zur Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen aufgefordert werden (Trickle-Down-Effekt). Dieser Standard trägt den Namen „VSME-Standard“ (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) – oder kurz der „freiwillige KMU-Standard“.
Die EFRAG beschreibt den Nutzen des VSME-Standards folgendermaßen:
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Bereitstellung von Informationen, die den Datenbedarf großer Unternehmen decken, die Nachhaltigkeitsinformationen von ihren Zulieferern anfordern;
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Bereitstellung von Informationen, die Banken und Investoren benötigen, um Unternehmen beim Zugang zu Finanzmitteln zu unterstützen;
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Verbesserung des Managements von Nachhaltigkeitsfragen, etwa zu Umweltverschmutzung oder Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter, was das langfristige, wettbewerbsfähige Wachstum der Unternehmen stärkt;
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Beitrag zu einer nachhaltigeren und integrativeren Wirtschaft.
Unternehmen, die den VSME-Standard anwenden, können wählen, welche Art von Nachhaltigkeitsbericht sie erstellen:
- OPTION 1: Basismodul mit den Mindestanforderungen
- OPTION 2: Basismodul + zusätzliches Aufbaumodul mit erweiterten Daten für Banken, Investoren und Unternehmen
Das Basismodul umfasst unter Punkt B1 grundlegende Unternehmensinformationen (z. B. Rechtsform, Umsatz, Anzahl der Beschäftigten) und unter Punkt B2 Zielvorgaben zur Überwachung der Nachhaltigkeitspolitik sowie der Fortschritte bei der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen.
Die Punkte B3 bis B11 beinhalten Angaben zu Nachhaltigkeitskennzahlen wie Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen, Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, Abfallmanagement, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Entlohnung, Ausbildung und Anti-Korruptionsmaßnahmen.
Das zusätzliche Aufbaumodul (OPTION 2) enthält unter den Punkten C1 bis C9 detaillierte Informationen zu Themen wie der Nachhaltigkeitsstrategie, Zielen zur Treibhausgasreduzierung, der Bewertung von Klimarisiken, der Einhaltung von Menschenrechten, Diskriminierung, Einkünften aus bestimmten Sektoren und der Geschlechtervielfalt in den Führungsebenen.
Aktuell gibt es noch keine offizielle Übersetzung des VSME-Standards. Die EFRAG plant jedoch, im Jahr 2025 Unterstützungsmaterialien und Leitfäden zu veröffentlichen.